Allgemeine Geschäftsbedingungen
Kanal_P Unternehmenskommunikation Philipp Förster
§1 Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über alle Leistungen zwischen Kanal_P Unternehmenskommunikation Philipp Förster (nachstehend Kanal_P genannt) und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Grundlagen abweichende Klauseln enthalten.
2. Auch gelten die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn Kanal_P in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführter allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
3. Abweichungen von den hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen Kanal_P ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Urheberrecht und Nutzungsrechte
1. Jeder an Kanal_P erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf Erstellung von Konzepten, Beratungsinhalten, Texten und Designs und gegebenenfalls auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Leistungen gerichtet ist.
2. Alle Entwürfe, Texte, Konzepte, Beratungsinhalte, Ideen, Entwicklungen, grafische Ausarbeitungen, Zeichnungen, Veranstaltungen und sonstige Arbeiten (nachstehend Leistungen genannt) unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen Kanal_P insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.
3. Die Leistungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Kanal_P weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung und/oder ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Kanal_P, eine Vertragsstrafe in Höhe von 200% der vereinbarten Vergütung neben der zu zahlenden Vergütung zu verlangen.
4. Kanal_P überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Kanal_P.
5. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.
6. Kanal_P hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichung über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Kanal_P, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung neben dieser zu verlangen.
7. Vorschläge, Weisungen und sonstige Mitarbeit des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen regelmäßig kein Miturheberrecht.
8. Die Leistungen dürfen im Falle der Nutzungseinräumung nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich, inhaltlich) hinaus ist nicht gestattet und berechtigt Kanal_P, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung neben der zu zahlenden Vergütung zu verlangen.
9. Auch bei der Übertragung des ausschließlichen Nutzungsrechtes ist Kanal_P jedenfalls berechtigt, die Werke zum Zwecke der Eigenwerbung zu nutzen.
§ 3 Vergütung
1. Die Vergütung gliedert sich in die Vergütung für die Entwürfe der verschiedenen Auftragsphasen (Entwurf, Entwurfsausarbeitung und Grundlagen für die Realisierung etc.) sowie diejenige für die Einräumung der Nutzungsrechte. Bereits die Entwicklung von Ideenskizzen, Kurzkonzepten sowie die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
2. Ansprüche von Kanal_P auf Entgelt verjähren in fünf Jahren.
§ 4 Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
1. Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Texten, Zeichnungen etc. werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.
2. Kanal_P ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber erteilt Kanal_P entsprechende Vollmacht.
3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und Rechung von Kanal_P abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Kanal_P im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.
4. Auslagen für technische und sonstige Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung bzw. den Einkauf von Bildern etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
§ 5 Fälligkeit der Vergütung, Abnahme
1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung fällig.
2. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
3. Bei Zahlungsverzug kann Kanal_P Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.
§ 6 Eigentum an Entwürfen und digitalen Daten
1. An Entwürfen (Texten, Konzepten) und Reinzeichnungen werden Nutzungsrechte eingeräumt, jedoch keine Eigentumsrechte übertragen.
2. Originale, die im Rahmen eines Grafik-Design Auftrages erstellt wurden, sind nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
3. Kanal_P ist nicht verpflichtet, Arbeitsdateien, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe bestimmter Arbeitsdateien und Programmierungen, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat Kanal_P dem Auftraggeber Computerdaten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von Kanal_P geändert werden. Bei eigenmächtigen Veränderungen übernimmt Kanal_P keinerlei Haftung.
4. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Daten/Dateien online oder offline trägt der Auftraggeber.
5. Kanal_P haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien oder Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers oder seines Beauftragten entstehen.
§ 7 Korrektur, Produktionsüberwachung und Produktexemplare
1. Vor Beginn der Vervielfältigung ist der Prototyp mit Kanal_P abzustimmen.
2. Die Produktionsüberwachung durch Kanal_P erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarungen und Vergütung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist Kanal_P berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Kanal_P haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden.
3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Kanal_P fünf einwandfreie Produktexemplare unentgeltlich. Kanal_P ist berechtigt, diese Exemplare zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden und im übrigen auf die Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber auch unter Verwendung der Arbeiten von Kanal_P hinzuweisen.
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§ 8 Gewährleistung
1. Kanal_P verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere überlassene Vorlagen (Broschüren, Dokumente, Briefe, Filme, Displays, Layouts etc.) sorgfältig zu behandeln.
2. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei Kanal_P geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.
3. Kanal_P leistet für Mängel der Ware zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Neuherstellung.
4. Sofern Kanal_P die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigert, Kanal_P die Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten verweigert, die Nacherfüllung fehlschlägt oder sie dem Auftraggeber unzumutbar ist, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl nur Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) und Schadensersatz im Rahmen der Haftungsbeschränkung (siehe § 9, 1) statt der Leistung verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
5. Sofern Kanal_P die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat, ist der Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt. 6. Rechte des Auftraggebers wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Werkes.
7. Die kurze Verjährungsfrist gilt nicht, wenn dem Auftraggeber grobes Verschulden vorwerfbar ist sowie im Falle von Kanal_P zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Auftraggebers. Eine Haftung von Kanal_P nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenfalls unberührt.
8. Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
9. Garantien im Rechtssinne erhält der Auftraggeber durch uns nicht.
§ 9 Haftung
1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von Kanal_P auf den nach Art des Werkes vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnitts-schaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder der Erfüllungsgehilfen von Kanal_P. Gegenüber Unternehmern haftet Kanal_P bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Auftraggebers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei Kanal_P zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Kanal_P zurechenbarem Verlust des Lebens des Auftraggebers.
2. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt Kanal_P gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit Kanal_P kein Auswahlverschulden trifft, Kanal_P tritt in diesen Fällen als Vermittler auf.
3. Sofern Kanal_P selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt Kanal_P hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme von Kanal_P zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.
4. Der Auftraggeber stellt Kanal_P von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen Kanal_P stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
5. Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Produkt, Text, Bild und Gestaltung sowie die Ausführbarkeit der Produktion.
6. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Leistungen entfällt jede Haftung von Kanal_P.
7. Für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit, die gebrauchs- und geschmacksmusterrechtliche Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produkts haftet Kanal_P nicht. Der Auftraggeber hält Kanal_P von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.
§ 10 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
1. Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Kanal_P behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann Kanal_P eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an Kanal_P übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Kanal_P von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
§ 11 Schlussbestimmungen
1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist Erfüllungsort der Sitz der Firma Kanal_P.
2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von UN-Kaufrecht.
3. Gerichtsstand ist der Sitz der Firma Kanal_P, soweit gesetzlich zulässig. Kanal_P ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
4. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. Derartige Bestimmungen werden dann durch solche ersetzt, die aus wirtschaftlicher Sicht den unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen.
5. Die Vertragssprache ist deutsch. |
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